|
Die letzte Entsprechenserklärung wurde im März 2011 auf der Grundlage des
Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010 abgegeben. Diese Fassung des
Deutschen Corporate Governance Kodex ist zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Entsprechenserklärung
unverändert gültig.
Die SIMONA AG entsprach seit der ersten Entsprechungserklärung im März 2003 den Empfehlungen
des Deutschen Corporate Governance Kodex und wird diesen mit folgenden Abweichungen
entsprechen:
|
-
Die Einberufung der Hauptversammlung mitsamt den Einberufungsunterlagen wird noch nicht
elektronisch übermittelt. Dazu liegen die Zustimmungserfordernisse nicht vor. Eine zusätzliche
Übermittlung auf elektronischem Wege ist aus Sicht von SIMONA selbst bei Erfüllung der
Zustimmungserfordernisse nicht praktikabel, da Namen und E-Mail-Adressen der Aktionäre nicht
vollständig zur Verfügung stehen. (Kodex Ziffer 2.3.2)
|
|
|
|
|
-
Die Hauptversammlung der SIMONA AG hat am 01. Juli 2011 mit der nötigen Dreiviertel-Mehrheit
beschlossen, die Vergütung der Vorstandsmitglieder nicht individualisiert, sondern nur
gemeinschaftlich zu veröffentlichen; aufgeteilt nach fixen Bezügen und nach erfolgsbezogenen
Komponenten. (Kodex Ziffer 4.2.4)
|
|
|
|
|
-
Es ist beabsichtigt, die Aufsichtsratswahl in der ordentlichen Hauptversammlung 2012 in
Übereinstimmung mit den von der Rechtsprechung gesetzten Anforderungen aus Effizienzgründen als
Listenwahl durchzuführen. Damit der Aufsichtsrat auch weiterhin unvoreingenommen den Vorsitzenden
wählen kann, wird von einer Bekanntgabe der Kandidatenvorschläge für den Aufsichtsratsvorsitz
abgesehen. (Kodex Ziffer 5.4.3)
|
|
- Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten eine ihrer Verantwortung und ihrem Tätigkeitsumfang
Rechnung tragende Vergütung. Die Vergütung enthält über die in der Satzung bestimmte feste
Vergütung hinaus keine erfolgsorientierten Vergütungskomponenten. Die Hauptversammlung ist
allerdings ermächtigt, eine vom Erreichen oder Überschreiten von Unternehmenskennzahlen abhängige
Vergütung des Aufsichtsrates zu beschließen. Aufgrund der Gesamtvergütungsstruktur hält SIMONA
diese Regelung für das geeignetste Vergütungsmodell für die Arbeit des Aufsichtsrates. (Kodex
Ziffer 5.4.6 Abs. 2)
|
|
|
|
|
Kirn, im März 2012
SIMONA AG
Aufsichtsrat und Vorstand