Vergütung des Vorstandes
Der Aufsichtsrat setzt auf Vorschlag des Personalausschusses die Gesamtvergütung der
einzelnen Vorstandsmitglieder fest und überprüft regelmäßig das Vergütungssystem für den Vorstand.
Dem Personalausschuss gehören der Aufsichtsratsvorsitzende Hans-Werner Marx sowie die
Aufsichtsratsmitglieder Dr. Rolf Gößler und Roland Frobel an. Die Festlegung der Vergütung der
Mitglieder des Vorstandes der SIMONA AG orientiert sich an der Größe unseres Unternehmens, seiner
wirtschaftlichen und finanziellen Lage sowie an der Höhe und Struktur der Vorstandsvergütung bei
vergleichbaren Unternehmen.
Zusätzlich werden die Aufgaben und der Beitrag des jeweiligen Vorstandsmitglieds
berücksichtigt. Die Vergütung des Vorstandes ist leistungsorientiert. Sie setzt sich aus einer
festen Vergütung und einem variablen Bonus zusammen. Beide Vergütungskomponenten werden jährlich
überprüft. Zusätzlich werden beide Komponenten in Abständen von zwei bis drei Jahren auf der
Grundlage einer Analyse der Einkommen überprüft, die vergleichbare Unternehmen an Mitglieder ihrer
Geschäftsleitung zahlen.
Die feste Vergütung wird monatlich als Gehalt ausgezahlt. Die Mitglieder des Vorstandes
erhalten zudem einen Bonus, dessen Höhe von der Erreichung bestimmter, zu Beginn des Geschäftsjahrs
fixierter finanzieller Ziele abhängig ist, die sich an der Ergebnisentwicklung des Unternehmens
(EBIT) orientieren. Die Bezüge des Vorstandes betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr 1.512 TEUR
(Vorjahr 1.553 TEUR). Sie setzten sich aus 839 TEUR (Vorjahr 1.034 TEUR) fester Vergütung und 673
TEUR (Vorjahr 519 TEUR) Boni zusammen. Mitglieder des Vorstandes erhalten vom Unternehmen keine
Kredite. Bezugsrechte und sonstige aktienbasierte Vergütungen zugunsten von Vorstandsmitgliedern
bestehen nicht.
Hinsichtlich der Bedingungen für die Bestellung oder Abberufung von Vorstandsmitgliedern
sowie Satzungsänderungen sieht die Satzung keine vom Aktiengesetz abweichenden Regelungen vor.
Insoweit verweisen wir auf die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften der §§ 84, 85, 133, 179
AktG.
Die Bezüge für ehemalige Mitglieder des Vorstandes betrugen 406 TEUR (Vorjahr 592 TEUR). Die
Pensionsrückstellungen für aktive und ehemalige Vorstandsmitglieder wurden in voller Höhe gebildet
und beliefen sich zum 31. Dezember 2011 auf 8.328 TEUR (Vorjahr 7.756 TEUR).
Vergütung des Aufsichtsrates
Die Aufsichtsratsvergütung orientiert sich an der Größe des Unternehmens, an den Aufgaben und
der Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder. Vorsitz, stellvertretender Vorsitz sowie die
Tätigkeit in Ausschüssen werden zusätzlich vergütet.
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten eine feste Vergütung in Höhe von 10.000 EUR. Der
Vorsitzende erhält das Doppelte, der Stellvertreter das Eineinhalbfache der Standardvergütung.
Aufsichtsratsmitglieder, die einem Ausschuss angehören, erhalten hierfür eine weitere feste
Vergütung in Höhe von 5.000 EUR. Mitgliedern des Aufsichtsrates werden sämtliche Aufwendungen, die
im Zusammenhang mit der Ausübung des Man dats entstehen, sowie anfallende Umsatzsteuern ersetzt.
Über die feste Vergütung hinaus kann die Hauptversammlung eine variable, vom Erreichen oder
Überschreiten von Unternehmenskennziffern abhängige Vergütungskomponente beschließen. Für das
Geschäftsjahr 2011 wurden von der Hauptversammlung am 01. Juli 2011 keine variablen
Vergütungsbestandteile beschlossen.
Die Bezüge des Aufsichtsrates beliefen sich im Jahr 2011 auf 118 TEUR (Vorjahr 121 TEUR).
Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten vom Unternehmen keine Kredite. Bezugsrechte und sonstige
aktienbasierte Vergütungen zugunsten von Aufsichtsratsmitgliedern bestehen nicht.
SIMONA AG
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